AGB

Forum Licht by Klinkenborg Lichtkonzepte e. K.

I. Anwendungsbereich

  1. Nachfolgende Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (ALVG) finden auf alle Geschäftsbeziehungen von Forum Licht by Klinkenborg Lichtkonzepte e.K., d. h. alle Verträge, Lieferungen oder sonstige Leistungen Anwendung. Ausgenommen sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB. „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“18.04.2012. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen“. Für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten diese ALVG auch dann als einbezogen, wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
  2. Abweichungen von diesen ALVG werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese in einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung durch Forum Licht bestätigt wurden. Eine stillschweigende In Bezugnahmevon AGB anderer Unternehmer ist ausgeschlossen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Lichtplanungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Kommt es nach erfolgter Planung nicht zu einem Auftrag, so ist diese mit 10% vom Auftragswert zu vergüten. Werden nur Teilleistungen beauftragt, so werden bei Aufträgen bis 50% des Gesamtauftrages anteilige Planungskosten verlangt. Ab 50% Auftragserteilung werden keine gesonderten Kosten berechnet. Der Auftragswert ergibt sich aus dem der Planung folgenden Angebot.

 II. Abschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten bzw. die objektspezifischen Angebotspreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Wir sind erst gebunden, wenn ein Auftrag von uns schriftlich akzeptiert oder ausgeführt worden ist. Die Maßgeblichkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung gilt auch für Bestellungen gegenüber unseren Handelsvertretern und/oder Außendienstmitarbeitern.
  3. Die von uns gemachten Angaben über Abmessungen und Gewichte, ebenso wiedie Abbildungen, Zeichnungen, Mess- undGewichtsangaben u. ä. in Katalogen, Preislisten und dergleichen beinhalten nur Näherungswerte. Diese Daten in unseren Katalogen und sonstiger Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen sowie die Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt, bei offensichtlichen Irrtümern bleiben nachträgliche Korrekturen vorbehalten.
  4. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften und/oder der Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist nur verbindlich, wenn dies schriftlich ausdrücklich als Zusicherung erfolgt.
  5. Auftragsbestätigungen, die nach den Bestellungen des Auftraggebers erstellt werden, müssen umgehend durch den Auftraggeber überprüft werden, da spätere Reklamationen nicht mehr anerkannt werden können.

III. Preisstellung, Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

  1. Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. Porto und Verpackung. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk.
  2. Bei Lieferungen im Wert von unter € 200,– netto erfolgt die Berechnung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von € 5,–. Frachtfreigrenze: ab netto € 1.000,–.
  3. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer, die wir nach den jeweiligen geltenden Sätzen in unseren Rechnungen zusätzlich berücksichtigen und getrennt ausweisen. Alle sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Abnehmers.
  4. Ohne ausdrückliche schriftliche Garantie sind von uns genannten Liefertermine annähernd und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
  5. Die Transportgefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware unser Lager verlässt, gleichgültig, wer die Frachtkosten zu tragen hat.
  6. Rücksendungen werden nur gutgeschrieben, wenn unser vorheriges Einverständnis schriftlich vorliegt. Eine Gutschrift erfolgt für originalverpackte und unbeschädigte Waren mit 80% des berechneten Preises. Notwendige Aufarbeitungs- und Verpackungskosten sowie uns entstandene Transportkosten werden zusätzlich gekürzt. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen bzw. gutgeschrieben.
  7. Speditionskosten, Übergröße, Überlängen werden gesondert berechnet.

IV. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald wir ohne Vorbehalte über den Betrag verfügen können. Zahlt der Besteller innerhalb der Leistungsfrist, d. h. innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
    Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung oder der Zugang dieser selbst unsicher, wird die Zahlung spätestens 30 Tage nach Empfang der Ware oder Fertigstellung der Arbeiten fällig. Damit tritt spätestens ab dem 31. Tag nach Empfang der Leistung Verzug ein.
    Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ist Forum Licht berechtigt Erfüllung Zug um Zug oder die Bestellung von Sicherheiten zu verlangen. Ferner kann eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistung nach Wahl von Forum Licht die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann Forum Licht vom Vertrag zurücktreten.

V. Gewährleistung und sonstige Haftung

  1. Der Abnehmer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu prüfen. Bei der Prüfung erkennbare Mängel und Fehlbestände müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich gerügt werden. Zeigt sich später ein nicht sofort erkennbarer Mangel, so hat der Abnehmer uns davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
  2. Unsere Gewährleistung erstreckt sich über 6 Monate ab Gefahrenübergang auf zugesicherte Eigenschaften und auf die Fehlerfreiheit der Ware hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Für gelieferte Lampen gelten ausschließlich die Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers. Gelieferte Lampen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
  3. Eine Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Betriebsanleitungen durchgeführte Montage, Inbetriebsetzung, Pflege, Wartung und normaler Beanspruchung eingetreten ist und nicht auf dem natürlichen Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unsachgemäßen Reparaturen und Umbauten beruht. Eine Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitätsmerkmalen der Ware.
  4. Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns, nach unserer Wahl entweder diese zu beseitigen oder das fehlerhafte Teil innerhalb einer angemessenen Lieferzeit umzutauschen. Montagekosten werden unsererseits nicht übernommen.
  5. Ein Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Preis zu mindern hat der Abnehmer nur dann, wenn wir entweder die Mängelbeseitigung und den Umtausch ablehnen oder uns seine begründete Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen nicht äußern. Der Vertrag kann nur dann rückgängig gemacht werden, wenn dem Abnehmer die Übernahme der Ware zu einem geminderten Preis billigender Weise nicht zugemutet werden kann.
  6. Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welche Rechtsgrundlage gestützt, bestehen nur in den Fällen der §11 Nr. 7 AGBG (grob fahrlässige Vertragsverletzung), 11 Nr. 8 (b) AGBG (Verzug und Unmöglichkeit, sowie von uns grob fahrlässig verschuldet), 11 Nr. 9 AGBG (Interessewegfall des Abnehmers bei Teilverzug und Teilunmöglichkeit, jedoch auch nur hier, soweit diese von uns grob fahrlässig verschuldet sind) und bei grob fahrlässig falsch zugesicherten Eigenschaften. Darüber hinaus besteht auch in diesen Fällen Anspruch auf Ersatz des so genannten mittelbaren bzw. Mangelfolgeschadens nur, soweit dieser bei Vertragsschluss von uns vorhersehbar bzw. bei der Zusicherung ins Auge gefasst war.
  7. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen unsere Lieferanten zustehen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, solange der Abnehmer nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat und alle von ihm zahlungshalber eingereichten Schecks und Wechsel noch nicht vollständig eingelöst sind.
  2. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung tritt dieser schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
  3. Bei der Verarbeitung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu.

VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz Bremen, soweit der Vertragspartner nicht Verbraucher, sondern Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
 
Stand: 23.02.2024